75 Jahre Georg-von-Vollmar-Akademie e.V. (1948-2023)

Vollmar-Akademie Bildungsurlaub

Bildungsurlaub in Kochel am See

Bildungsurlaub – was ist das? 

Bildungsurlaub heißt bezahlte Freistellung für Weiterbildung und ist in den Gesetzen der meisten Bundesländer geregelt. Somit können sich unsere Teilnehmenden während der regulären Arbeitszeit politisch, aber auch persönlich weiterbilden. Durch die Teilnahme an einem Bildungsurlaub bei der Georg-von-Vollmar-Akademie werden unterschiedliche Ziele bezüglich der persönlichen und politischen Weiterbildung verfolgt und erfüllt. Die Teilnehmenden von Veranstaltungen im Rahmen des Bildungsurlaubs profitieren in der Regel von der Verbindung zwischen der beruflichen und politischen Bildung, aber auch der allgemeinen Weiterbildung. 

Die Georg-von-Vollmar-Akademie bietet zahlreiche politische Weiterbildungsmöglichkeiten, für welche die Teilnehmer und Teilnehmerinnen bezüglich der erforderlichen Freistellung in der Regel unterstützt werden. Hierfür bestehen je nach Angestelltenstatus oder Arbeitgeber verschiedene Regelungen, welche den Bildungsurlaub ermöglichen, ohne hierfür Urlaubstage verwenden zu müssen.   

Weiterbildung in Form eines Bildungsurlaubes ist in jeder Branche sinnvoll und kann als fachlicher und persönlicher Vorteil genutzt werden. Somit richtet sich das Angebot unserer Veranstaltungen an alle Arbeitnehmende und Auszubildende in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst.  

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub? 

Bildungsurlaube werden in 14 Bundesländern unterstützt, dazu gehören: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen (seit dem Jahr 2016).  
Bedauerlicherweise ist es bislang nicht gelungen, für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Bayern und Sachsen einen Freistellungsantrag durchzusetzen. Eine Ausnahme hiervon stellen bayerische Beamte dar; nähere Informationen hierzu finden Sie im Absatz “Wie funktionierts?”.  

Die Dauer variiert je nach Bundesland. In der Regel werden drei bis fünf Arbeitstage pro Jahr zur Verfügung gestellt. Eine genaue Übersicht finden Sie hier.   

Wie funktionierts?  

Wir übernehmen die Beantragung bei dem jeweiligen Bundesland und versorgen Sie mit allen nötigen Informationen. Damit eine Veranstaltung als Bildungsurlaub anerkannt wird, müssen wir die nötigen Unterlagen in den meisten Bundesländern drei Monate im Voraus einreichen. Bitte melden Sie sich also möglichst frühzeitig an, damit wir die Bildungsurlaubsanerkennung Ihres Bundeslandes für Sie beantragen können.  

Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus der Privatwirtschaft beantragen wir jeweils die für die Freistellung nach Bildungsurlaubsgesetzen der einzelnen Länder erforderliche Anerkennung. Die bayerische Urlaubsverordnung (GVBL. 1997, Abschnitt IV, §16) ermöglicht es auch bayerischen Beamten eine Freistellung für unsere politischen Seminare zu erhalten. Es können auch Angehörige des öffentlichen Dienstes von Bund und Ländern, Richter und Richterinnen sowie Bundeswehrangehörige ihren Bildungsurlaub an der Georg-von-Vollmar-Akademie beantragen. 

Um den Bildungsurlaub dann bei Ihrem Arbeitgeber einzureichen, gelten je nach Bundesland unterschiedliche Fristen:  

4 Wochen:  
Bremen, Niedersachsen   

6 Wochen:  
Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein  

8 Wochen:  
Saarland, Thüringen 

Alle Wochen- und Halbwochen-Seminare, die von uns organisiert sind, werden in der Regel nach Antragstellung als Bildungsurlaub anerkannt.

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