75 Jahre Georg-von-Vollmar-Akademie e.V. (1948-2023)

Allgemeine Teilnahmebedingungen



DIE TEILNAHME AN DEN SEMINAREN DER GEORG-VON-VOLLMAR-AKADEMIE E.V. STEHT GRUNDSÄTZLICH ALLEN PERSONEN OFFEN, SOWEIT UNSERE KAPAZITÄTEN DIES ZULASSEN UND SOLANGE SIE MIT DER FREIHEITLICH-DEMOKRATISCHEN GRUNDORDNUNG ÜBEREINSTIMMEN.

1. Anmeldung

Ihre Anmeldung kann per Post, Fax, E-Mail oder Anmeldeformular auf unserer Website erfolgen. Bitte melden Sie sich frühzeitig zur Veranstaltung an, da die Seminarplätze nach Anmeldereihenfolge vergeben werden. Ihre Angaben zu Beruf und Alter benötigen wir für die Beantragung des Seminars bei unseren Zuwendungsgebern (s. Hinweis zum Datenschutz).

Nach Ihrer schriftlichen Anmeldung erhalten Sie die Anmeldebestätigung mit Bitte um zeitnahe Überweisung der Teilnahme- und ggf. Einzelzimmergebühr
Ihre Anwesenheit während des gesamten Seminars ist Voraussetzung für Ihre Teilnahme. Dies gewährleistet eine sinnvolle und gute Zusammenarbeit in der Gruppe und ist eine Voraussetzung für die öffentliche Förderung.

2. Bildungs- und Sonderurlaub

Wenn Sie die Möglichkeit der Freistellung nach dem Bildungsurlaubsgesetz eines Bundeslandes, nach dem Betriebsverfassungsgesetz, nach dem Personalvertretungsgesetz oder den Sonderurlaub für Bundesbeamte nutzen möchten, informieren Sie uns bitte gleich bei Ihrer Anmeldung.

3. Kosten und Unterbringung

Der Teilnahmebeitrag schließt Programm, Verpflegung (ohne Getränke) und – bei mehrtägigen Veranstaltungen – die Unterbringung im Zweibettzimmer ein, sofern nicht anders ausgewiesen. Der Beitrag ist unabhängig von der in Anspruch genommenen Leistung zu zahlen.

Erwerbslose, SchülerInnen, Studierende, PraktikantInnen und Auszubildende erhalten eine Ermäßigung von 50% bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
Fahrtkosten werden nicht erstattet.

Das Seminarprogramm mit dem detaillierten Ablauf senden wir Ihnen zusammen mit Hinweisen für Ihre Anreise vor Veranstaltungsbeginn zu.
Ihre Unterbringung während mehrtägiger Veranstaltungen wird – wenn nicht anders ausgewiesen – durch die Georg-von-Vollmar-Akademie e.V. organisiert. Informationen zu Tagungsort, Unterbringung sowie zu Ihrer Anreise erhalten Sie rechtzeitig mit den Veranstaltungsunterlagen. Um unterschiedliche Gruppenwünsche berücksichtigen zu können, behalten wir uns vor, Ihnen nach vorheriger Absprache und im Ausnahmefall eine andere, gleichwertige Unterbringung als vereinbart anzubieten (evtl. auch in einem benachbarten Hotel).

Wenn Sie ein Einzelzimmer wünschen, teilen Sie uns dies bitte gleich bei Ihrer Anmeldung mit. Einzelzimmer können gegen einen Aufpreis von € 25,00 pro Nacht gebucht werden. Bitte informieren Sie uns auch dann, wenn Sie keine Unterbringung wünschen. Dies verringert nicht den Teilnahmebeitrag, da dieser unabhängig von den in Anspruch genommenen Leistungen gilt.

Die Gästezimmer der Vollmar-Akademie sind Nichtraucher-Zimmer und mit Dusche/WC, Fön, Fernseher, W-LAN und Tresor ausgestattet.

Der Verzehr von mitgebrachten Getränken ist in der gesamten Anlage nicht erlaubt. Getränke können Sie an unseren Automaten (Eingang im Schloss und Foyer Gästehaus) oder durch das Küchenpersonal erwerben. 
Das Jugendschutzgesetz verbietet den Verkauf von Spirituosen an bzw. deren Verzehr durch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, das gilt auch für branntweinhaltige Mischgetränke. Bier, Wein und Sekt (auch Mischgetränke) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden. Wir behalten uns ein komplettes Alkoholverbot für Ihre Veranstaltung vor, wenn die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes von Ihrer Seite nicht gewährleistet ist.

4. Anreise/ Abreise

In der Regel dauern die Wochenseminare von Montag 14.00 Uhr bis Freitag 13.00 Uhr. Die Wochenend-Seminare beginnen i.d.R. am Freitag um 18.00 Uhr und enden am Sonntag um 13.00 Uhr. Halbwochenseminare beginnen Montag bzw. Mittwoch um 14.00 Uhr und enden am Mittwoch bzw. Freitag um 13.00 Uhr. Der Seminarbeginn unserer Kurzseminare variiert, bitte informieren Sie sich hier über das jeweilige Seminar.

Am Abreisetag ist das Zimmer bitte bis 09.00 Uhr zu räumen.
Wenn Sie bereits vor Seminarbeginn anreisen oder einige Tage Urlaub anhängen möchten, sprechen Sie uns an. Bei freier Zimmerkapazität ist die Übernachtung für SeminarteilnehmerInnen möglich.

5. Stornierung und Ausfall

Ihre Stornierung muss schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen. Um die Stornogebühr zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, eine/n geeignete/n Ersatzteilnehmer/in zu benennen. Sollte dies nicht möglich sein, gelten folgende Regelungen:

  • Bei Abmeldungen bis zu zwei Wochen vor Seminarbeginn behalten wir eine Bearbeitungsgebühr von 15 € ein.
  • Bei späteren Absagen berechnen wir eine Stornogebühr von 50 % des Teilnahmebeitrages.
  • Bei Fernbleiben ohne vorherige Abmeldung bzw. Abmeldung erst am Anreisetag wird der volle Teilnahmebeitrag in Rechnung gestellt.
     

Ausfall der Veranstaltung: Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren, z.B. bei Ausfall der Seminarleitung, zu geringer Teilnehmendenzahl (spätestens zwei Wochen vor Beginn) und höherer Gewalt vorbehalten müssen. Wir werden Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren und den bezahlten Teilnahmebeitrag zurückerstatten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen (z.B. Kosten für Fahrkartenreservierungen oder bereits gezahlte Fahrtkarten).

Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch gewahrt wird. Referent*innen-Wechsel, unwesentliche Änderungen im Veranstaltungsablauf oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes berechtigen die Teilnehmenden nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt von der verbindlich gebuchten Seminarleistung.

Das Angebot „Urlaub auf dem Aspenstein“ kann bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn von unserer Seite aus abgesagt werden. Auch hier werden keine bereits entstandenen Fahrtkosten übernommen.

Zur Minderung Ihres finanziellen Risikos können Sie eine Seminarversicherung abschließen.

6. Urheberrecht an Arbeitsunterlagen

Soweit den Teilnehmenden Unterlagen, Skripte oder sonstige Arbeitsmaterialien ausgehändigt werden, unterliegen diese dem Urheberrecht und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der Autor/-innen weder ganz noch in Teilen vervielfältigt, verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Seminarunterlagen werden ausschließlich den Teilnehmenden unserer Seminare zur eigenen Verwendung und Nacharbeiten der Seminar-Inhalte zur Verfügung gestellt.

7. Nutzung von Abbildungen

Als Teilnehmer/-in von Veranstaltungen der Vollmar-Akademie willigen Sie in die Aufnahme, Speicherung und Veröffentlichung von Abbildungen, die von Ihnen im Rahmen dieser Veranstaltung entstanden sind, ein. Die Einwilligung wird gemäß § 22 KunstUrhG erteilt. Der Einwilligung kann formlos und schriftlich widersprochen werden. Natürlich fragen wir, bevor wir fotografieren!

8. Haftungsausschluss

Haftung für Personen- und Sachschäden bei An- und Abreise sowie am Seminarort kann nicht übernommen werden. Findet während Ihres Seminars eine Exkursion statt, so erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr. Eine Haftung durch die Vollmar-Akademie wird nicht übernommen
Für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Sachen oder Wertgegenstände haftet die Vollmar-Akademie e.V. nicht. Zurückgebliebenes Eigentum bewahren wir für Sie über einen Zeitraum von vier Wochen auf. Auf Wunsch wird es Ihnen auf eigene Kosten und eigenes Risiko zurückgesendet.

Haustiere können nicht mitgebracht werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an Veranstaltungen der Georg-von-Vollmar-Akademie e.V.

9. Datenerhebung und Datenschutz

Damit wir Sie über die von Ihnen gewünschten Veranstaltungen zukünftig informieren können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Verwendung Ihrer persönlichen Daten. Ihre Daten werden ausschließlich von uns zum Zweck der Information und Durchführung der Veranstaltungen verwendet, eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen wird Ihnen zugesichert. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Unsere Bildungsarbeit wird mit öffentlichen Mitteln gefördert. Um zu überprüfen, ob die Mittel auch sachgerecht eingesetzt werden, verlangen die Zuwendungsgeber der Vollmar-Akademie Nachweise in Form von personenbezogenen Daten und teilweise das Ausfüllen von Fragebögen durch die Teilnehmenden. Sollten Sie Ihre Daten entsprechend den Anforderungen des jeweiligen Zuwendungsgebers nicht zur Verfügung stellen wollen, ist eine Teilnahme an unseren Seminaren leider nicht möglich. Welche Daten wir erheben, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung auf der Website der Vollmar-Akademie oder auf Nachfrage von unseren Mitarbeitern. 

Personenbezogene Daten verwenden wir nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen, zur Abwicklung mit Ihnen geschlossener Verträge, für die Erbringung unserer Nachweispflichten gegenüber dem Zuwendungsgeber und für die technische Administration. Auf schriftliche Anfrage informieren wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. 
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. 
Soweit wir Daten für einen Zweck nutzen, der Ihre Einwilligung erfordert, werden wir Sie stets um Ihr ausdrückliches Einverständnis bitten und Ihre Einwilligung gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften protokollieren. Sie können Ihr einmal gegebenes Einverständnis jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zum Widerruf einer Einwilligung genügt eine einfache Nachricht an uns.

10. Brandschutz

Aus Sicherheitsgründen ist das Entzünden von offenem Feuer (auch Kerzen, Teelichter, Wunderkerzen etc.) in der Vollmar-Akademie verboten. Im gesamten Haus dürfen nur intakte technische Geräte angeschlossen werden.

11. Ruhezeiten

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste der Vollmar-Akademie. Wir bitten Sie, sich ab 22.00 Uhr besonders in den Fluren und Gängen vor den Zimmern ruhig zu verhalten und keine laute Musik zu hören. Die Nachtruhe beginnt um 23.00 Uhr.

12. Hausverbot

Wir sind berechtigt, bei Verstoß gegen die genannten Regelungen oder bei Inanspruchnahme unserer Leistungen ohne Bezahlung der Teilnahmegebühr ein Hausverbot auszusprechen.



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