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Allgemeine Anmelde- und Teilnahmebedingungen für Seminare und Veranstaltungen der politischen Bildung

 
Teilnahmevoraussetzungen 

Die Seminare und Veranstaltungen der Georg-von-Vollmar-Akademie e.V. zur politischen Erwachsenenbildung sind für alle Interessierten (ab 16 Jahren) offen. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann jedoch die Erfüllung veranstaltungsspezifischer Teilnahmevoraussetzungen wie z.B. Alter, Geschlecht etc. voraussetzen. Dies ist dann in der Ausschreibung vermerkt. An Familienseminaren können auch Kinder der in der Ausschreibung vermerkten Altersgruppen teilnehmen. Haustiere können nicht mitgebracht werden.   

Teilnahmebeitrag und Leistungsumfang  

Für die Teilnahme an einem Seminar wird ein Teilnahmebeitrag (Teilnahmegebühr) erhoben, dessen Höhe in den Seminarbeschreibungen und in der Anmeldebestätigung angegeben ist. Der Teilnahmebeitrag schließt Programm, Unterkunft (im Doppelzimmer) und Verpflegung (ohne Getränke) ein. Die Akademie behält sich eine auswärtige Unterbringung vor.
Kosten für Exkursionen im Programm des Seminars sind eingeschlossen, sofern nichts anderes angegeben ist. Kosten für Materialien und Kopien sind gesondert zu entrichten.    

Einzelzimmer-Unterbringung  

Einzelzimmerwünsche werden bei Anmeldung registriert. Wenn diesen vorab entsprochen werden kann, wird das in der Seminarbestätigung mitgeteilt.
Noch verfügbare Einzelzimmer werden bei der Zimmervergabe vor Ort vergeben. Für Einzelzimmer ist ein Kostenbeitrag zu entrichten.    

Anmeldebedingungen  

Anmeldungen müssen per Brief, E-Mail oder Fax erfolgen. Anmeldevordrucke finden Sie in den Programmverzeichnissen und auf den Webseiten der Georg-von-Vollmar-Akademie e.V., Anmeldungen sind formlos aber schriftlich möglich. Mit der Anmeldung werden die Anmelde- und Teilnahmebedingungen der Georg-von-Vollmar-Akademie e.V. anerkannt . Sind mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden, wird Anmeldungen aus Bayern Vorrang eingeräumt, ebenso Mitgliedern des Fördervereins der Georg-von-Vollmar-Akademie e.V. und Erstteilnehmern. Im Übrigen gilt die Reihenfolge der Anmeldung.  

Anmeldebestätigung  

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von der Georg-von-Vollmar-Akademie e.V. eine Anmeldebestätigung per Brief, E-Mail oder Fax mit der Aufforderung, die Teilnahmegebühr auf das Konto der Georg-von-Vollmar-Akademie e.V. unter Angabe der Seminarnummer und des Vor- und Nachname des/der Angemeldeten zu überweisen Mit dem Eingang Ihrer Teilnahmegebühr auf dem Konto der Georg-von-Vollmar-Akademie e.V. innerhalb der in der Anmeldebestätigung angegebenen Frist sichert Ihnen die Georg-von-Vollmar-Akademie e.V. die Teilnahme im angegebenen Seminar zu, unter der Voraussetzung, dass das Seminar durchgeführt werden kann.
Falls Ihre Teilnahmegebühr nicht innerhalb der angegebenen Frist bei der Georg-von-Vollmar-Akademie e.V. eingegangen ist, kann der für Sie vorgesehene Platz anderweitig vergeben werden.    

Seminarbestätigung

Rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten Sie eine Seminarbestätigung mit Seminarprogramm und näheren Einzelheiten zur Veranstaltung.    

Seminar-Teilnahme
Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden, an allen Seminarprogramm-Teilen teilzunehmen.    

Nichtanerkennung des Seminarbesuchs oder Ausschluss aus dem Seminar  

Die Teilnahme während des gesamten Seminars ist verpflichtend. Ausnahmen können von den zuständigen Pädagogen der Akademie genehmigt werden. Bei unentschuldigter Abwesenheit wird die Teilnahmebestätigung versagt. Bei grob den Ablauf des Seminars störenden Verhaltens kann der/die zuständige Pädagoge/in der Akademie, im Verhinderungsfall die Seminarleitung, den Ausschluss aus dem Seminar verfügen. Dies kann auch den Ausschluss von der Teilnahme bei künftigen Seminaren zur Folge haben.   

Rücktritt von Teilnehmenden  

Seminarabsagen müssen per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen.
Bei Absagen bis spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn wird die Teilnahmegebühr rückerstattet. Bei kürzerfristigen Absagen wird die Teilnahmegebühr bei Vorlage einer ärztlichen Krankheitsbescheinigung rückerstattet.    

Rücktritt der Georg-von-Vollmar-Akademie e.V.  

Die Georg-von-Vollmar-Akademie e.V. behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen dringenden Gründen (z.B. Krankheit der Seminarleitung) Veranstaltungen abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmebeiträge ohne Abzug zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Aus aktuellem Anlass können sich Termine und Inhalte der Veranstaltungen ändern.    

Personenbezogene Daten

Zur Erfüllung ihres Auftrags werden personenbezogene Daten von der Georg-von-Vollmar-Akademie e.V. erhoben und weiterverarbeitet. Diese Daten werden über EDV unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz gespeichert. Als Einrichtung der politischen Erwachsenenbildung erhält die Georg-von-Vollmar-Akademie e.V. öffentliche Fördermittel. Im Rahmen der Bedingungen der Zuwendungsgeber werden personenbezogene Daten an diese weitergegeben. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten ausschließlich für die Zusendung von Informationen der Georg-von-Vollmar-Akademie e.V. verwendet. Auf Wunsch von Teilnehmenden werden ihre Daten für die Versendung von Informationsmaterial der Georg-von-Vollmar-Akademie e.V. in der EDV gesperrt.    

Haftung

  1. Eine Haftung für Unfälle, Sach- und Personenschäden, Verlust von Gegenständen bei der An- und Abreise sowie während der Veranstaltung wird von der Georg-von-Vollmar-Akademie e.V. ausgeschlossen, es sei denn dass der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde durch die Akademie oder Mitarbeiter/innen der Akademie.
    Jede/r Teilnehmer/in trägt die volle Verantwortung für sich und ihre/seine Handlungen in der Veranstaltung.
  2. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, im Falle einer Störung oder eines Unglücksfalles alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder aber entstehende Schäden möglichst gering zu halten.
  3. Außergewöhnliche Ereignisse wie Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Krankheit der Seminarleitung sowie sonstige Fälle von höherer Gewalt, die die Georg-von-Vollmar-Akademie e.V. nicht zu vertreten hat, befreien die Akademie für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung, auch Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall sind ausgeschlossen.
     

Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Anmelde- und Teilnahmebedingungen für Seminare und Veranstaltungen der politischen Bildung" ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die ganz oder teilweise ungültige Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

München, den 26. Februar 2008, Georg-von-Vollmar-Akademie e.V.

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