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Bildungsurlaub und Freistellung

Die Seminare der Georg-von-Vollmar-Akademie sind als förderungswürdig anerkannt, im Sinne der Verordnung für Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst. Für Beamte in Bayern gilt die bay. Urlaubsverordnung (GVBL. 1997, Abschnitt IV, §16). Angehörige des öffentlichen Dienstes von Bund und Ländern, Richter und Bundeswehrangehörige können dafür Bildungsurlaub beantragen.
Für Arbeitnehmer/innen aus der Privatwirtschaft beantragen wir jeweils das für die Freistellung nach Bildungsurlaubsgesetzen der Länder jeweils erforderliche Anerkennung.

BILDUNGSURLAUB - WAS IST DAS ?

Was?
Bildungsurlaub heißt bezahlte Freistellung für Weiterbildung und ist in Gesetzen der meisten Bundesländer geregelt

Wo?
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein.
Bedauerlicherweise ist es bisher nicht gelungen, für die Arbeitnehmer/innen in
Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, und Thüringen einen Freistellungsanspruch
durchzusetzen.

Wofür?
In der Regel für Bildungsveranstaltungen der beruflichen und politischen Bildung und deren
Verbindung.
In Bremen und Schleswig-Holstein auch für allgemeine Weiterbildung, in
Brandenburg zusätzlich für kulturelle Weiterbildung, das Niedersächsische Gesetz
spricht von "Weiterbildung".

Für Wen?
Arbeitnehmer/innen und Auszubildende in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst.
In NRW haben Auszubildende keinen Anspruch, in Rheinland-Pfalz lediglich 3
Tage für die gesamte Ausbildungszeit.

Wie lange?
In der Regel fünf Arbeitstage pro Jahr oder zehn Tage in zwei Jahren
 

Folgende Antragsfristen für Bildungsurlaub sind zu beachten:

4 Wochen:
Bremen, Niedersachsen


6 Wochen
:
Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein

8 Wochen:
Saarland
 

Weitere Links zum Thema:
www.bildungsurlaub.de
www.bildungsurlaub-hamburg.de
http://bildungsurlaub.kursportal.info/glossar.php?id=878
(Zuständige Stellen der Länder für den Bildungsurlaub oder -freistellung)

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